Wer ist Träger der gesetzlichen Krankenversicherung?
Zu den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gehören folgende Kassenarten:
- Ortskrankenkassen (allgemeine)
- Betriebskrankenkassen
- Ersatzkassen
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
- Innungskrankenkassen
- See-Krankenkasse
- Knappschaftliche Krankenkasse
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es
etwa 1500 organisatorisch und finanziell unabhängige Versicherungsträger
für das gesetzliche Krankenversicherungswesen. Es sind rechtsfähige
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen der
Landesaufsicht.