Unter welchen gesetzlichen Grundlagen kommt in der GKV ein Vertrag zustande?
Die GKV ist für Pflichtversicherte eine
Zwangsversicherung. Das Versicherungsverhältnis kommt bei den
Pflichtversicherten kraft Gesetz (§ 5 SGB V), bei den freiwillig
Versicherten durch Beitritt (§ 9 SGB V) und Annahme zustande. Über das
Versicherungsverhältnis wird dem Mitglied eine Bescheinigung ausgehändigt.
Grundsätzlich ist die Krankenkasse frei wählbar,
jedoch sind in verschiedenen Satzungen Begrenzungen des Personenkreises
verankert (verschiedene BKK, Knappschaft etc.).