Private Krankenversicherung
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Unter welchen gesetzlichen Grundlagen kommt in der GKV ein Vertrag zustande?

Die GKV ist für Pflichtversicherte eine Zwangsversicherung. Das Versicherungsverhältnis kommt bei den Pflichtversicherten kraft Gesetz (§ 5 SGB V), bei den freiwillig Versicherten durch Beitritt (§ 9 SGB V) und Annahme zustande. Über das Versicherungsverhältnis wird dem Mitglied eine Bescheinigung ausgehändigt. Grundsätzlich ist die Krankenkasse frei wählbar, jedoch sind in verschiedenen Satzungen Begrenzungen des Personenkreises verankert (verschiedene BKK, Knappschaft etc.).


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