Private Krankenversicherung
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Welchen Rechtsgrundlagen unterliegt die PKV?

Rechtsquellen des nach privatrechtlichen Bestimmungen zustandekommenden Versicherungsvertrages sind zunächst die allgemeinen Normen des Zivilrechts, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch. Ferner gelten die einzelnen Zweige der Individualversicherung spezielle Regelungen, die im Versicherungsvertragsgesetz zusammengefaßt sind. Art und Umfang des versicherungsvertraglichen Leistungsversprechens werden darüber hinaus vor allem durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, ferner durch die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und für Versicherungsverträge mit Auslandsbezug findet ergänzend das Internationale Privatrecht Anwendung.

Für die PKV gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:

Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Es trifft nur insoweit zu, sofern das VVG keine Spezialvorschrift vorsieht. Im wesentlichen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB über den Versicherungsvertrag, da dieser ein zivilrechtlicher, schuldrechtlicher und gegenseitiger Vertrag ist.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für die PKV gelten die Vorschriften über den allgemeinen Teil (§§ 1-48 VVG), über die Schadenversicherung (§§ 49-80 VVG) und die §§ 178a-178o VVG, die die PKV als eigenen Zweig ausschließlich behandeln. Die Vorschriften des VVG lassen sich einteilen in: zwingende Vorschriften, die weder zum Vorteil noch zum Nachteil des Versicherungsnehmer geändert werden dürfen. halbzwingende Vorschriften, die nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmer, jedoch zu seinem Vorteil abgeändert werden dürfen. abdingbare Vorschriften, die sowohl zum Nachteil als auch zum Vorteil des Versicherungsnehmer geändert werden dürfen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Dies sind Bedingungen, die dazu bestimmt sind, in einer großen Anzahl gleichartiger Verträge als Bestandteil aufgenommen zu werden. Sie enthalten "typisierte" Vertragsgrundlagen, d. h. sie beschreiben die Hauptleistung des Versicherers. Die AVB unterteilen sich in: Musterbedingungen Tarifbedingungen Tarife (i.d.R. in gesonderten Schriftstücken).

Besondere Versicherungsbedingungen (BVB). Sie enthalten Bestimmungen über Sonderrisiken.

Spezielle Vereinbarungen. Sie sind auf den einzelnen Vertrag zugeschnitten, und betreffen z. B. Leistungsausschlüsse oder versicherungsmedizinische Zuschläge.

Rechtsprechungsrecht (s. o.).

Für die Anwendung der Rechtsgrundlagen auf den Versicherungsvertrag gilt der Grundsatz "Lex spezialis ante lex generalis", also Spezialvorschrift vor allgemeiner Vorschrift.

Bei fehlenden oder unvollständigen Vorschriften in den Versicherungsbedingungen der PKV, z. B. bei den Folgen des Zahlungsverzuges, ist das VVG als Spezialgesetz zu Rate zu ziehen. Gibt auch dieses Gesetz keine hinreichende Auskunft, z. B. über die Anfechtung eines Versicherungsvertrages, so ist auf ein übergeordnetes Gesetz zurückzugreifen, z. B. das BGB.


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