Bei welcher Familienkonstelation rechnet sich eine private Krankenversichung bzw. ab wann wird sie ungünstiger?
Nicht für jeden rechnet sich die private
Krankenversicherung. Wer eine kinderreiche Familie gründen will, z.B. mit 4
oder mehr Kindern und eine nicht berufstätige Ehefrau, dem ist, unter
finanziellen Gesichtspunkten, von dem Schritt in die Private abzuraten, da
die Beiträge das Niveau der Gesetzlichen deutlich überschreiten. Für eine
auf Dauer ledige Person hingegen oder eine kleine Familie ist die private
Krankenversicherung i.d.R. die günstigere Alternative. Ab wann sich eine
private lohnt ist pauschal nicht zu beantworten.
Je nach Eintrittsalter, Anzahl der Kinder, Dauer der
Berufstätigkeit der Frau und Leistungsanspruch kommen kann die private
teurer sein, muß sie aber nicht. Es lassen sich einzelne Argumente für und
gegen die Private bzw. der Gesetzlichen herauskristalisieren. Die
Gesetzliche hat eindeutig Vorteile, sofern eine kinderreiche Familie
vorliegt oder geplant ist. Bei der Privaten hingegen minimieren sich die
Beitragsvorteile bei der Mitversicherung weiterer Personen.
Da aber die Private an sich ein günstigeres
Preis/Leistungsverhältnis vorweist, sind diese Vorteile auch bei einer
Familiengründung einzubeziehen. Sollte ein günstiger Status mindestens
eines Ehepartners vorliegen, z.B. die Berufstätigkeit beider Eheleute, ein
Beamtenstatus, eine Selbständigkeit oder ein höheres Einkommen eines
gesetzlichen Mitgliedes, so ist die Gründung einer Familie aus Kostensicht
mit der Privaten i.d.R. unproblematisch und gegenüber der Gesetzlichen
vorzuziehen.
Bei einer klassischen Familiensituation bei 2 bis 3
Kindern, bei der die Ehefrau zum späteren Zeitpunkt wieder berufstätig
sein wird, ist die Private im gesamten Verlauf ebenfalls im Regelfall günstiger,
auch wenn in einzelnen Phasen der Beitrag der Gesetzlichen überschritten
wird. Ausschlaggebendes Argument ist zu allerletzt der Beitragsvergleich bei
in etwa gleichen Leistungen. Hier liegt die private auch bei der
Mitversicherung aller Mitglieder (2 Kinder und beide Ehepartner) noch unter dem
Satz der Gesetzlichen. Auch wenn hier ein nicht erwünschtes Mindestleistungsniveau
der Gesetzlichen erreicht wird, gelten diese Basisleistungen der Privaten als
Auffangbecken bei finanziellen Engpässen.
Für die Klärung des Themas ist eine umfassende Beratung und eine
konkrete Beitragskalkulation notwendig.