Private Krankenversicherung
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Bei welcher Familienkonstelation rechnet sich eine private Krankenversichung bzw. ab wann wird sie ungünstiger?

Nicht für jeden rechnet sich die private Krankenversicherung. Wer eine kinderreiche Familie gründen will, z.B. mit 4 oder mehr Kindern und eine nicht berufstätige Ehefrau, dem ist, unter finanziellen Gesichtspunkten, von dem Schritt in die Private abzuraten, da die Beiträge das Niveau der Gesetzlichen deutlich überschreiten. Für eine auf Dauer ledige Person hingegen oder eine kleine Familie ist die private Krankenversicherung i.d.R. die günstigere Alternative. Ab wann sich eine private lohnt ist pauschal nicht zu beantworten.

Je nach Eintrittsalter, Anzahl der Kinder, Dauer der Berufstätigkeit der Frau und Leistungsanspruch kommen kann die private teurer sein, muß sie aber nicht. Es lassen sich einzelne Argumente für und gegen die Private bzw. der Gesetzlichen herauskristalisieren. Die Gesetzliche hat eindeutig Vorteile, sofern eine kinderreiche Familie vorliegt oder geplant ist. Bei der Privaten hingegen minimieren sich die Beitragsvorteile bei der Mitversicherung weiterer Personen.

Da aber die Private an sich ein günstigeres Preis/Leistungsverhältnis vorweist, sind diese Vorteile auch bei einer Familiengründung einzubeziehen. Sollte ein günstiger Status mindestens eines Ehepartners vorliegen, z.B. die Berufstätigkeit beider Eheleute, ein Beamtenstatus, eine Selbständigkeit oder ein höheres Einkommen eines gesetzlichen Mitgliedes, so ist die Gründung einer Familie aus Kostensicht mit der Privaten i.d.R. unproblematisch und gegenüber der Gesetzlichen vorzuziehen.

Bei einer klassischen Familiensituation bei 2 bis 3 Kindern, bei der die Ehefrau zum späteren Zeitpunkt wieder berufstätig sein wird, ist die Private im gesamten Verlauf ebenfalls im Regelfall günstiger, auch wenn in einzelnen Phasen der Beitrag der Gesetzlichen überschritten wird. Ausschlaggebendes Argument ist zu allerletzt der Beitragsvergleich bei in etwa gleichen Leistungen. Hier liegt die private auch bei der Mitversicherung aller Mitglieder (2 Kinder und beide Ehepartner) noch unter dem Satz der Gesetzlichen. Auch wenn hier ein nicht erwünschtes Mindestleistungsniveau der Gesetzlichen erreicht wird, gelten diese Basisleistungen der Privaten als Auffangbecken bei finanziellen Engpässen.

Für die Klärung des Themas ist eine umfassende Beratung und eine konkrete Beitragskalkulation notwendig.


Private Krankenversicherung Vergleich
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