Private Krankenversicherung
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Wer ist in Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen mitversichert?

Grundsätlich sind Familienmitglieder im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert, sofern sie die im SGB genannten bedingungen erfüllen.

Versichert sind Ehegatten und Kinder, wenn

  • ihr Wohnsitz in der BRD ist
  • keine eigene Mitgliedschaft in einer GKV oder PKV besteht
  • das Gesamteinkommen unter 1/7 (640,- DM) der monatlichen Bezugsgröße liegt (2001= 4.480,-DM)
  • die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
  • das 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind, oder
  • das 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
  • Ehegatten sind während der Mutterschutzfristen und während des Erziehungsurlaubes nicht über die Familienversicherung versichert, wenn sie unmittelbar vor diesen Zeiträumen nicht in der GKV versichert waren.
  • Freiwilliges soziales Jahr und Wehrpflicht werden noch dazugerechnet. Als Kinder gelten auch Stiefkinder, Enkel und Pflegekinder, die der GKV-Versicherte überwiegend unterhält. Die Altersgrenzen gelten nicht für behinderte Kinder.
  • Der Anspruch auf Familienversicherung für Kinder ist ausgeschlossen, wenn folgende drei Tatbestände vorliegen: der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Versicherten nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und sein Gesamteinkommen regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Versicherten

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