Private Krankenversicherung
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Ist die Ehefrau im Rahmen des Erziehungsurlaubes kostenlos in der GKV weiterversichert?

Sollte ein Ehepartner die Berufstätigkeit aufgeben, weil ein Kind geboren ist und dieses ein Elternteil zur Betreuung verlangt, so ist die Person im Rahmen des Erziehungsurlaubes 36 Monate in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiterversichert, sofern es kein freiwilliges Mitglied war, unabhängig davon ob der arbeitende Partner Privat oder Gesetzlich krankenversichert ist. In dem Falle, dass der Ehepartner, der in den Erziehungsurlaub geht vorher freiwillig in der Gesetzlichen versichert gewesen ist, müssen auch im Erziehungsurlaub Beiträge berechnet werden. Eine kasseneinheitliche Regelung gibt es allerdings in so einem Fall nicht.


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