Ist die Ehefrau im Rahmen des Erziehungsurlaubes kostenlos in der GKV weiterversichert?
Sollte ein Ehepartner die Berufstätigkeit
aufgeben, weil ein Kind geboren ist und dieses ein Elternteil zur Betreuung
verlangt, so ist die Person im Rahmen des Erziehungsurlaubes 36 Monate in
der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei weiterversichert, sofern es kein
freiwilliges Mitglied war, unabhängig davon ob der arbeitende Partner
Privat oder Gesetzlich krankenversichert ist. In dem Falle, dass der
Ehepartner, der in den Erziehungsurlaub geht vorher freiwillig in der
Gesetzlichen versichert gewesen ist, müssen auch im Erziehungsurlaub
Beiträge berechnet werden. Eine kasseneinheitliche Regelung gibt es
allerdings in so einem Fall nicht.