Private Krankenversicherung
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Was versteht man unter dem Ehegattenarbeitsvertrag?

Unter dem Ehegattenarbeitsvertrag versteht man die buchhalterische Anstellung der Ehefrau bei einem Selbständigen mit dem Zweck der Mitversicherung der Ehefrau. Hierbei ist es möglich die nicht-berufstätige Ehefrau über den Ehegattenarbeitsvertrag sozialversicherungpflichtig (über 630,-- DM p.M.) mitzuversichern ohne das der Nachweis einer wirklichen Tätigkeit zu führen ist. Es verbleiben dabei zwar Beiträge für die Sozialversicherung (ca. 40%), man kann aber im gleichen Zuge die Personalkosten absetzen, so dass Steuerersparniseffekte anfallen, die i.d.R. über den Beiträgen liegen.


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