Was versteht man unter dem Ehegattenarbeitsvertrag?
Unter dem Ehegattenarbeitsvertrag versteht
man die buchhalterische Anstellung der Ehefrau bei einem Selbständigen mit
dem Zweck der Mitversicherung der Ehefrau. Hierbei ist es möglich die
nicht-berufstätige Ehefrau über den Ehegattenarbeitsvertrag
sozialversicherungpflichtig (über 630,-- DM p.M.) mitzuversichern ohne das
der Nachweis einer wirklichen Tätigkeit zu führen ist. Es verbleiben dabei
zwar Beiträge für die Sozialversicherung (ca. 40%), man kann aber im
gleichen Zuge die Personalkosten absetzen, so dass Steuerersparniseffekte
anfallen, die i.d.R. über den Beiträgen liegen.