Private Krankenversicherung
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Wie berechnet sich eine private Krankenversicherung bei Familie wenn mindestens ein Partner verbeamtet ist?

In der Situation das ein Partner verbeamtet ist (dies gilt ebenso für die freie Heilfürsorge), sind die Kinder beihilfeberechtigt, d.h. sie werden bezuschußt, so dass die Mehrbelastungen äußerst gering gehalten werden. Da die Behilferegelungen in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich sind, kann nicht von einer einheitlichen Bezuschußung ausgegangen werden. Im Regelfall ist ein Kind zu 70% beihilfeberechtigt, ab zwei Kinder jeweils zu 80%. Für den verbleibende Teil (20% und 30%) kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, wobei sich auch hier der Arbeitgeber in Rahmen der Bestimmungen beteiligt.


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