Wie berechnet sich eine private Krankenversicherung bei Familie wenn mindestens ein Partner verbeamtet ist?
In der Situation das ein Partner verbeamtet
ist (dies gilt ebenso für die freie Heilfürsorge), sind die Kinder
beihilfeberechtigt, d.h. sie werden bezuschußt, so dass die Mehrbelastungen
äußerst gering gehalten werden. Da die Behilferegelungen in den einzelnen
Bundesländer unterschiedlich sind, kann nicht von einer einheitlichen
Bezuschußung ausgegangen werden. Im Regelfall ist ein Kind zu 70%
beihilfeberechtigt, ab zwei Kinder jeweils zu 80%. Für den verbleibende
Teil (20% und 30%) kann eine private Krankenversicherung abgeschlossen
werden, wobei sich auch hier der Arbeitgeber in Rahmen der Bestimmungen
beteiligt.