Was versteht man unter einer Beitragsrückerstattung?
Unter der Beitragsrückerstattung versteht man eine Rückvergütung von Beiträgen
vom Versicherer in dem Fall, dass der Versicherte keine Rechnungen
eingereicht hat.
Die Beitragsrückerstattung ist wie die Selbstbeteiligung ein
Kostensteuerungsinstrument der Versicherer. Durch die Beitragsrückerstattung
hat der Versicherte den Anreiz die Kosten niedrig zu halten, was der
Gesellschaft in Form einer niedrigen Schadenquote zugute kommt.
Insbesondere Bagattelkosten, Kosten durch Ärztehobbing und Doppelindikationen sind eine
große Belastung im deutschen Gesundheitswesen. Durch diese
Steuerungsinstrumente werden diese Kosten weitesgehend vermieden.