Private Krankenversicherung
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Werden Kosten für Vorsorgeuntersuchungen in die Selbstbeteiligung oder die Beitragsrückerstattung mit verrechnet?

Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht sind Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von schwerwiegenden Krankheiten und damit zur Abwehr von hohen Folgekosten aus Kostensicht sehr sinnvoll. Dem entgegen stehen die Instrumente wie Selbstbeteiligung und der Beitragsrückerstattung, die durch monetäre Anreize die Bagattellkosten und damit auch die Vorsorgekosten vermeiden.

Durch diese Diskrepanz wäre es allzu natürlich, wenn die Vorsorgeuntersuchungen bei der Selbstbeteiligung und der Beitragsrückerstattung von Versicherungsseite ausgeschlossen werden. Dies ist aber nicht der Fall. Die Versicherungsgesellschaften differenzieren nicht bei den Kosten. Alle Rechnungen –auch Vorsorgeuntersuchungen- werden von der Beitragsrückerstattung abgezogen bzw. sind Bestandteil des Eigenanteil bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung.