Wie hoch ist die Beitragrückerstattung?
Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist nicht einheitlich geregelt. Jede
Gesellschaft und jeder Tarif hat seine eigene Beitragsrückerstattung. In
der Regel wird die Beitragsrückerstattung im Tarifbausteinsystem auf
steuerbare Tarife wie dem ambulanten und zahnärztlichen Bereich gezahlt.
Bei Kompakttarifen werden sie auf die gesamte Tarifkombinationen vergütet.
Die Pflegeversicherung, der gesetzliche Zuschlag und das Krankentage- bzw.
Krankenhaustagegeld werden von der Beitragsrückerstattung ausgeschlossen.
Gezahlt wird die Beitragsrückerstattung i.d.R. für ein schadenfreies
Kalenderjahr. Zudem existieren oft Staffeln, bei dem die Höchststufen erst
nach einer Aneinanderreihung von mehreren schadensfreien Jahren ausgezahlt
werden. Die höchste zur Zeit ausgezahlte Beitragsrückerstattung sind 6
Monatsbeiträge (SDK, DKV).