Ist die Beitragsrückerstattung vertraglich garantiert?
Die Beitragsrückerstattung ist eine Gewinn abhängige Ausschüttung der
Krankenversicherungsgesellschaften. Sie ist ein Bestandteil der RfB-Reserve
und darf nicht vertraglich garantiert werden. Versicherer haben die
Möglichkeit jederzeit die Beitragsrückerstattung ohne Einwilligung der
Versicherten zu verändern oder ganz zu streichen. Dies wurde in der
Vergangenheit auch praktiziert. Insbesondere am Anfang der Neunziger Jahre
haben einige Versicherer aus Kostengründen die Beitragsrückerstattung
gekürzt oder ganz gestoppt. Solvente Gesellschaften hingegen können
kontinuierlich gleichbleibende und auch hohe Beitragsrückerstattungssätze
anbieten.