Private Krankenversicherung
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Wie berechnet sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Angestellten?

Die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Beitrages oder der Prämie ist bei beiden Krankenversicherungssystemen grundverschieden.

Die Beitragsbemessung in der GKV erfolgt nach dem Solidaritätsprinzip. Daher richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen des Versicherten (maximal bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze), sowie dem prozentualen Beitragssatz der Krankenkasse.

Nicht berücksichtigt wird das versicherte Risiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie Familienstand des Versicherten).

Soweit Anspruch auf Familienversicherung besteht, sind die nicht berufstätigen Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert.

Die Beitragssätze der verschiedenen Krankenkassen differieren sehr stark. Der durchschnittliche Beitragssatz aller Kassen in Deutschland liegt zum 01.01.2001 bei 13,6 % (Ost: 13,9%).

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2001 bei 78.300,- DM (75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung).

Bei den freiwillig Weiterversicherten endet dagegen das Solidaritätsprinzip. Sie brauchen für ihr Einkommen, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, keine Beiträge zu zahlen. Von ihnen wird nur der Höchstsatz für Pflichtversicherte verlangt.


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