Wie berechnet sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Angestellten?
Die Berechnungsgrundlage für die
Ermittlung des Beitrages oder der Prämie ist bei beiden
Krankenversicherungssystemen grundverschieden.
Die Beitragsbemessung in der GKV erfolgt
nach dem Solidaritätsprinzip. Daher richtet sich die Beitragshöhe nach dem
Einkommen des Versicherten (maximal bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze),
sowie dem prozentualen Beitragssatz der Krankenkasse.
Nicht berücksichtigt wird das versicherte
Risiko (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie Familienstand des
Versicherten).
Soweit Anspruch auf Familienversicherung
besteht, sind die nicht berufstätigen Familienangehörigen beitragsfrei
mitversichert.
Die Beitragssätze der verschiedenen
Krankenkassen differieren sehr stark. Der durchschnittliche Beitragssatz
aller Kassen in Deutschland liegt zum 01.01.2001 bei 13,6 % (Ost: 13,9%).
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2001
bei 78.300,- DM (75 % der Beitragsbemessungsgrenze in der
Rentenversicherung).
Bei den freiwillig Weiterversicherten endet
dagegen das Solidaritätsprinzip. Sie brauchen für ihr Einkommen, das über
der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, keine Beiträge zu zahlen. Von ihnen
wird nur der Höchstsatz für Pflichtversicherte verlangt.