Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitragszuschuß in der GKV?
Der Arbeitgeber hat aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen (§ 257 SGB V) seinem Arbeitnehmer einen Zuschuß zum
Krankenversicherungsbeitrag zu gewähren. Der Arbeitgeberzuschuß beträgt
für GKV-Versicherte 50 % des GKV-Beitrages. Den restlichen Beitrag hat der
Arbeitnehmer selbst aufzubringen.