Private Krankenversicherung
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Wie hoch ist der Arbeitgeberbeitragszuschuß in der GKV?

Der Arbeitgeber hat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 257 SGB V) seinem Arbeitnehmer einen Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag zu gewähren. Der Arbeitgeberzuschuß beträgt für GKV-Versicherte 50 % des GKV-Beitrages. Den restlichen Beitrag hat der Arbeitnehmer selbst aufzubringen.


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