Private Krankenversicherung
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Kann mich die PKV bei Krankheit im Beitrag anpassen?

Fast jährlich müssen die Versicherungsunternehmen die Beiträge aufgrund der Ausgabenentwicklung anpassen. Diese Anpassungen betreffen aber die gesamte Risikogruppen, nicht eine einzelne Person. Dennoch taucht in der Diskussion "privat" oder "gesetzlich" ständig die Angst eines Risikozuschlages bei Krankheit auf. Den nachträglich zu verhängen, ist von Versicherungsseite nach § 8a Abs. 4 AVB ausgeschlossen. Einen Risikozuschlag kann ein Versicherungsunternehmen nur dann verhängen, wenn bei Krankheit der Person eine Mehrleistung beantragt wird. Möchte ein Versicherungsnehmer als Beispiel von dem Mehrbettzimmertarif ins Einbett umstellen, so darf der Versicherer das Risiko neu prüfen. Würde diese Regelung nicht gelten, so könne jeder die günstige Mindestleistung abschließen, um dann bei Krankheit die Leistungen wieder zu erhöhen.


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