Private Krankenversicherung
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Welcher Problematik sind neue Tarifwerke ausgesetzt?

Jedes einzelne PKV-Unternehmen sieht sich einem doppelten Wettbewerb ausgesetzt; es hat sich auf der Beitrags- und Leistungsebene sowohl gegen die GKV als auch gegen die Branchenkonkurrenten zu behaupten.

Erfahrungsgemäß spielen im Wettbewerb vielfach Beitragsvergleiche eine entscheidende Rolle. Da die aufgebauten Altersrückstellungen bei Kündigung nicht übertragen werden können und somit ein Wechsel innerhalb der PKV nach einer Versicherungsdauer von ca. 10 Jahren in der Regel faktisch nicht mehr möglich ist, gibt es praktisch keinen Wettbewerb um Altversicherte. Der Wettbewerb beschränkt sich somit auf die neu zu versichernden Personen, die mit möglichst niedrigen Beiträgen umworben werden. Dieser Trend wird durch die Gründung immer neuer PKV-Unternehmen noch unterstützt.

Seit ca. 10 Jahren hat der Markt der Krankenversicherer ein neues Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit geschaffen – der Kompakttarif. Unter Kompakttarif versteht man die Kombination aus ambulanten, zahnärztlichen und stationären Tarifbausteinen in einem Tarifwerk. D.h. einzelne Bausteine, wie es in der Krankenversicherung üblich ist, können nicht individuell ausgesucht bzw. zum späteren Zeitpunkt ausgetauscht werden, sondern nur die gesamte Tarifkonstellation als solches. Dieser fehlende Gestaltungsfreiraum schränkt den Versicherten zwar in seiner Tarifwahl ein, ist aber ansonsten nicht bedenklich. Problematisch ist die Tatsache, dass wir es hier mit neuen Tarifen zu tun haben, die neu kalkuliert worden sind und nicht das reale Preis/Leistungsverhältnis aufzeigen. Wir sprechen hier also nicht von dem Dilemma von Kompakttarifen an sich, sondern der der neuen Tarife. In den meisten Fällen ist dies jedoch gleichzusetzen.

Hintergrund der Entwicklung neuer Tarife

Die erste Frage mit der wir uns befassen sollten ist, warum Versicherer neue Tarife entwickeln und vermarkten. Denn das gesamte Leistungsspektrum wird von jeder Gesellschaft mit den klassischen Tarifen bereits abgedeckt. Dazu gehören:

  • Mehrbett- bis Einbettzimmer
  • verschiedenste Stufen der Selbstbeteiligung
  • unterschiedlichste Prozentsätze bei Zahnbehandlung und Zahnersatz

Es besteht demnach keine Notwendigkeit, neue Tarife zu entwickeln. Fragt man Versicherungsgesellschaften, die solche Tarife neu vermarktet haben, so entwickeln sie in Ihrer Argumentation zunehmend an Kreativität. Man spricht von neuen Produkten, die neue Leistungskriterien beinhalteten oder neue Zielgruppen, die angesprochen werden. Vermutlich spielt das eine oder andere Argument auch eine winzige Rolle. Letztendlich jedoch sind die neuen Tarife nur da, um die alten abzulösen, dessen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund hoher Beiträge schon längst nicht mehr gegeben sind.

Vergleicht man den Markt von klassischen Tarifen so sieht man, dass der Markt sehr unterschiedliche Preise für nahezu ein und dieselbe Leistung anbietet. Die Gesellschaften, die im unterem Drittel zu finden sind - selbst die aus dem Mittelfeld - mußten reagieren. Sie entwickelten neue Tarife oder öffneten Tarife, die bislang nur eingeschränkt genutzt werden konnten ( z.B. Ärzte oder Apothekertarife).

Erfahrungsgemäß halten sich die neuen Tarife ca. 3 bis 5 Jahre unter dem Niveau des Marktdurchschnittes. Sie steigen aber in kürzester Zeit schon so stark an, dass sie den Durchschnittsbeitrag nicht nur erreichen sondern überschreiten und sich nach nur wenigen Jahren im unteren Drittel des Marktes plazieren. Um dann wieder konkurrenzfähig zu sein entwickeln sie wieder neue Tarife und das Spiel beginnt von vorn.

Ursachen der günstigen Beiträge

Um im nächsten Schritt die Gründe dafür zu finden, warum diese Tarife anfänglich sehr günstig sind, benötigen wir Informationen aus den mathematischen Abteilungen der Krankenversicherer. Im vorweg muß geklärt werden, wie die Tarife kalkuliert werden und wie der Versicherer das für eine günstige Berechnung der Prämie nutzen kann. Im nächsten Schritt sind die Schadensquoten also die Ausgabenseiten in den ersten Jahren zu überprüfen. Welche Besonderheiten hat der Verlauf in den ersten Monaten und Jahren. Danach werden Einflußkomponenten der temporären Subventionierung dieser Tarife erörtert.

1. Kalkulation

Die Kalkulation der Tarife basiert aus einer Vielzahl von Einzelfaktoren. Vereinfacht dargestellt setzt sich der zu zahlende Beitrag aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Risikoanteil: für die Tarifkalkulation wird eine risikogerechte Prämie ermittelt, die sich aus den aus der Vergangenheit beobachteten Kopfschäden ergibt. Es bildet sich demnach das Äquivalent für das übernommene Krankheitsrisiko in allen Altersgruppen.

Altersdeckungsrückstellungen: Die Krankheitskosten steigen mit zunehmendem Alter. Da die private mit einem konstanten Beitrag arbeitet, ist die Nettoprämie in der Anfangszeit der Versicherungsdauer höher als die jeweilige altersabhängige Risikoprämie. Es werden zu diesem Zeitpunkt Sparanteile die sogenannten Altersdeckungsrückstellungen gebildet. Ergänzt werden die angesammelten Gelder mit den Zuführungen zur Altersrückstellungen, den Zinsen der Sparanteile und der rechnungsmäßigen Altersrückstellung durch Tod und Storno. Zum späterem Zeitpunkt werden diese Rückstellungen im Alter sukzessive minimiert, so dass eine altersbedingte Erhöhung der Beiträge nicht stattfindet.

Die neuen Tarife wurden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, oft mit den Kopfschäden kalkuliert, die aus jungen und gesunden Beständen stammen. Das kontrollierende Organ ist der selbst bestimmte Treuhänder, der diese Kalkulation prüft. Grundlage können jedenfalls nicht die Kopfschäden der Alttarife sein, da sich diese Beiträge dann kaum unterscheiden würden. Junge Versicherer können ja auch keine genauen Kalkulationen erstellen, da sie auch keine Erfahrungswerte aus alten Tarifen haben.

Die Konsequenzen dieser Kalkulation zeigt die folgende Grafik.

BILD

Die graue Linie zeigt die kalkulierten Kopfschäden, die blaue die tatsächlichen. Diese Kalkulation wirkt sich zweifach für eine günstige Prämie aus. Einerseits wird durch einen falschen Kopfschadenverlauf eine günstigere Risikoprämie berechnet, anderseits wirken sich die in der Zukunft angeblich weniger benötigten Rückstellung in einer niedrigeren Altersrückstellung aus, die zu bilden ist. Während sich die für die Risikoprämie ungenügend kalkulierten Beiträge schon nach kurzer Zeit bemerkbar machen, haben die fehlenden Altersrückstellungen erst im Alter Beitragsanpassungen zur Folge. Denn die Altersrückstellungen für das spätere und damit kostenintensivere Rentenalter wurden nicht im ausreichenden Maße zurückgestellt. Im höheren Alter sind überproportionale Anpassungen vorprogrammiert. Diese vorsätzliche Falschkalkulation kann als "moralisch bedenklich" eingeordnet werden, zumal die Versicherten im Alter die Konsequenzen tragen müssen. Der Gesetzgeber läßt aber hier den Krankenversicherern einen großen Freiraum.

2. Entwicklung der Schadenquote

Die Entwicklung der Schadenquote ist maßgebend für den Beitragsverlauf in den ersten Jahren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, einen typischen Verlauf einer Gruppe zum gleichem Zeitpunkt eingetretender Versicherten näher zu betrachten:

BILD

Der Schadenverlauf zeigt eine Besonderheit auf. Die Schadenquote springt förmlich nach ca. 18 Monaten auf ein neues aber dann konstantes Niveau. Der Versicherte hat demnach in den ersten 1 ½ Jahren eine deutlich niedrigere Schadenquote. Die mathematische Abteilung begründet dies folgendermaßen: Zum einen sind laut Antragsannahmepolitik nur die Gruppen versicherbar, die sich nicht in einer laufenden Behandlung befinden. D.h. frisch eingetretende Personen haben ihre Behandlungen bereits vorher abgeschlossen und werden statistisch gesehen erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Behandlung aufnehmen. Zum anderen sind die Leistungen durch die allgemeinen und besonderen Wartezeiten in den ersten 8 Monaten eingeschränkt. Manche Versicherer haben zudem Höchstsätze bei Zahnersatz in den ersten Jahren.

Aus diesem Tatbestand heraus kann der Versicherer mit einem neuen Tarif in den ersten 18 bis 36 Monate von einer niedrigen Schadenquote ausgehen, die sich aber schon nach wenigen Jahren auf ein Durchschnittsniveau anpaßt. Dieser Wettbewerbsvorteil ist zeitlich begrenzt und verzehrt damit das reale Preis/Leistungsverhältnis für denjenigen, der auf Lebenszeit privat versichert bleiben möchte.

3. Subventionen

Ein weiterer Aspekt für eine kurzfristige Beitragsentlastung ist die Subvention dieser neuen Tarife aus anderen Quellen. Einerseits kann diese Quelle aus dem Neugeschäft resultieren. D.h. durch starke prozentuale Steigerungsraten aus den ersten Jahren kann durch die 18-monatige Verspätung der Schadensquote der Bestand mit dem Neugeschäft subventioniert werden.

Andererseits können die neuen Tarife mit Überschüssen aus den Alttarifen für die ersten Jahre unterstützt werden. Eine solche Umverteilung wird aus Limitierungstöpfen des Bestandes finanziert.

Addiert man nun die drei genannten Tatbestände der neuen Tarife zusammen, so ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die Beiträge dieser Tarife im 3. bis 5. Jahr das Niveau des Marktschnittes erreichen, selten ist ein Tarif in der Lage bis zu 7 Jahre stabil zu bleiben. Zusammenfassend gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten den Beitrag so zu kalkulieren, dass zu Beginn der Einführung die Tarife konkurrenzlos günstig sind. Leider ist die Falschkalkulation den Versicherern nicht nachzuweisen, da diese genannten Berechnungsgrundlagen nicht offengelegt werden müssen. Wir können aus diesem Grund nur von der These ausgehen, dass die Versicherer die Prämie nicht ordnungsgemäß berechnet haben. Die Beweisführung kann deshalb erst nach 3 bis 5 Jahren und im Rentenalter anhand der Beitragsanpassungen erfolgen.


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