Kann die private Kranken- und Pflegeversicherung während einer Arbeitslosigkeit beitragsfrei ruhen?
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld
oder Arbeitslosenhilfe besteht Versicherungspflicht in der GKV und in der
SPV. Eine Befreiung hiervon ist nicht möglich.
Dem tragen die PKV und die PPV Rechnung,
indem sie ein beitragsfreies Ruhen während einer Arbeitslosigkeit für eine
Dauer bis zu drei Jahren anstelle einer Kündigung ermöglichen. Dauert die
Arbeitslosigkeit länger als ein halbes Jahr, so wird bei einer
Wiederinkraftsetzung der Versicherung in der PKV ein Beitragszuschlag
erhoben. Dieser wird der Altersrückstellung zugeführt, die während des
Ruhens nicht aufgefüllt worden ist. In der PPV wird bei
Wiederinkraftsetzung der Neugeschäftsbeitrag zum dann erreichten Alter
abzüglich etwaiger Anrechnungbeträge aus der Versicherungszeit vor der
Ruhensvereinbarung erhoben, jedoch begrenzt durch einen gültigen
Höchstbeitrag, falls der versicherten Person ein solcher aus der Zeit vor
der Ruhensvereinbarung zusteht.
In der PKV steht es im Gegensatz zur PPV
den Unternehmen frei, ob sie für Fälle der Arbeitslosigkeit den Weg der
beitragsfreien Ruhens- oder einer beitragspflichtigen
Anwartschaftsversicherung wählen.