Private Krankenversicherung
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Kann die private Kranken- und Pflegeversicherung während einer Arbeitslosigkeit beitragsfrei ruhen?

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe besteht Versicherungspflicht in der GKV und in der SPV. Eine Befreiung hiervon ist nicht möglich.

Dem tragen die PKV und die PPV Rechnung, indem sie ein beitragsfreies Ruhen während einer Arbeitslosigkeit für eine Dauer bis zu drei Jahren anstelle einer Kündigung ermöglichen. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als ein halbes Jahr, so wird bei einer Wiederinkraftsetzung der Versicherung in der PKV ein Beitragszuschlag erhoben. Dieser wird der Altersrückstellung zugeführt, die während des Ruhens nicht aufgefüllt worden ist. In der PPV wird bei Wiederinkraftsetzung der Neugeschäftsbeitrag zum dann erreichten Alter abzüglich etwaiger Anrechnungbeträge aus der Versicherungszeit vor der Ruhensvereinbarung erhoben, jedoch begrenzt durch einen gültigen Höchstbeitrag, falls der versicherten Person ein solcher aus der Zeit vor der Ruhensvereinbarung zusteht.

In der PKV steht es im Gegensatz zur PPV den Unternehmen frei, ob sie für Fälle der Arbeitslosigkeit den Weg der beitragsfreien Ruhens- oder einer beitragspflichtigen Anwartschaftsversicherung wählen.


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