Nach welchen formalen Kriterien wird ein Versicherungsantrag aufgebaut?
In der Versicherungswirtschaft bedarf die
Antragstellung der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind somit
unwirksam. Die Antragsvordrucke werden von den Versicherungsunternehmen
ausgegeben. Sie sind mit Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes so gestaltet,
dass der Versicherer (VR) aus einem ordnungsgemäß
ausgefüllten Antrag das ihm angebotene Risiko erkennen kann und dass der
Antragsteller die wichtigsten Informationen z. B. über die
Antragsausfüllung vor Unterzeichnung des Antrages erhält.
Angaben zur Person
Der Antrag enthält Angaben über den Antragsteller (Vor- und Zuname, Beruf/Titel,
Privatadresse/Telefonnummer, Geschäftsadresse/Arbeitge-ber/Telefonnummer,
etc.) sowie über die zu versichernden Personen (Vor- bzw. Zuname,
ausgeübter Beruf, Geburtsdatum, Geschlecht, Eintrittsalter, Nationalität).
Die Name dienen zur Identifizierung der
versicherten Personen, Geschlecht, Geburtsdatum und Eintrittsalter für die
Prämienermittlung, der ausgeübte Beruf für die Wahl des Tarifes,
besonders in der Tagegeldversicherung (Arbeitnehmer / Selbständige), die
Nationalität zur Tarifwahl.
Angaben über den zu versichernden Tarif
In diesem Bereich werden Angaben zu Beginn
des Versicherungsschutzes (technischer Beginn), Tarifkombination/Höhe des
Tagegeldsatzes (inkl. Leistungsbeginn) sowie Prämienhöhe verlangt.
Angaben zum versicherungsmedizinischen Risiko
Die Gesundheitsfragen dienen zur Prüfung
des objektiven Risikos. Sie können bei den verschiedenen PKV-Versicherern
im Detail voneinander abweichen; allen Anträgen gemein sind jedoch Fragen
zu stationären und ambulanten Behandlungen.
Angaben zu bestandenen / bestehenden Versicherungen
Diese Informationen können dem Versicherer zur
besseren Einschätzung des objektiven Risikos dienen, da ihm die
Möglichkeit offensteht, sich über den Gesundheitszustand der zu
versichernden Personen bei den Personengesellschaften zu erkundigen, bei
denen diese bereits versichert sind oder waren.
Die Angaben können außerdem auf ein
erhöhtes subjektive Risiko hindeuten, beispielsweise wenn der Antragsteller
bei mehreren Krankenversicherern über eine Krankentagegeldversicherung
verfügt, deren Gesamtsumme sein Nettoeinkommen übersteigt.