Wann gilt ein Antrag als angenommen?
Die Annahme eines Antrages geschieht durch
Aushändigung des Versicherungsscheines oder einer Annahmeerklärung.
Kann der Antrag durch den VRersicherer nicht zu den
vom Antragsteller gewünschten Konditionen angenommen werden, weil die
Risikolage einen Leistungsausschluß oder einen Risikozuschlag fordert, so
ist der Antragsteller darauf besonders hinzuweisen und von Kundenseite gegenzuzeichnen.