Private Krankenversicherung
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Wann gilt ein Antrag als abgelehnt?

Muß ein Antrag wegen eines unversicherbaren Risikos abgelehnt werden, so braucht der VR dies dem AS gegenüber nicht zu begründen. Es genügt, dem AS einen abschlägigen Bescheid zuzustellen.

Dazu ist der Versicherer aber nicht verpflichtet. Erhält der Antragsteller nämlich während der Gebundenheitsfrist keine Nachricht vom Versicherer, so gilt der Antrag ohnehin als abgelehnt.


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