Wann gilt ein Antrag als abgelehnt?
Muß ein Antrag wegen eines
unversicherbaren Risikos abgelehnt werden, so braucht der VR dies dem AS
gegenüber nicht zu begründen. Es genügt, dem AS einen abschlägigen
Bescheid zuzustellen.
Dazu ist der Versicherer aber nicht verpflichtet.
Erhält der Antragsteller nämlich während der Gebundenheitsfrist keine Nachricht vom
Versicherer, so gilt der Antrag ohnehin als abgelehnt.