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Grundsätze der Analyse

Einer unserer wesentlichen Grundsätze ist das interaktive Zusammenwirken der Standard & Poor's Analysten mit dem Unternehmensmanagement: Bevor die eigentliche Analyse der qualitativen und quantitativen Faktoren abgeschlossen wird, erfolgt ein ausführliches Gespräch mit der Geschäftsleitung. Dabei rückt die Zukunftsbetrachtung ganz besonders in den Vordergrund, denn letztlich sind Schulden primär aus künftigem Cashflow zu bedienen.

FAKTOREN DER ANALYSE

Hier geht es um die Fragen: Was wird analysiert? und Wie wird analysiert? Nehmen wir das Beispiel eines Industrieunternehmens. Hier werden zwei wesentliche Faktoren analysiert, d. h. das Geschäftsrisiko und das Finanzrisiko.
Das Geschäftsrisikoprofil eines Unternehmens - der eher qualitative Aspekt - wird aufgrund der Analyse von Branchencharakteristika, Wettbewerbsposition und Management erstellt. Die Definition der Branchencharakteristika erfolgt durch Feststellung bzw. Einschätzung von Kernbranche, Wettbewerbssituation, Konjunkturzyklen, Wachstumschancen, Anfälligkeit bei Technologiewandel und etwaigen staatlichen Regulierungen.
In die Analyse der Wettbewerbsposition fließen Aspekte wie Marktanteile, Marketing, Technologie, Forschung und Kosteneffizienz ein. Ob und inwiefern das Unternehmen hierbei eine Führungsrolle spielt, ist von hoher Bedeutung.
Bei der Einschätzung des Managements kommt es im wesentlichen auf Industrieerfahrung, Führung, Glaubwürdigkeit und Risikobereitschaft an.
Die Analyse des Finanzrisikoprofils, - der eher quantitative Aspekt - konzentriert sich vornehmlich auf die Rechnungslegung und deren Anwendungen, auf die Finanzpolitik des Unternehmens, auf Rentabilität, Planzahlen und Cashflow-Projektionen sowie auf die finanzielle Flexibilität des einzuschätzenden Industrieunternehmens.
Alle genannten Faktoren werden denen weltweit vergleichbarer Unternehmen gegenübergestellt. Mit globaler Branchenkenntnis und lokaler Marktexpertise kommen die Analysten von Standard & Poor's zu einem Ergebnis, dem Standard & Poor's Rating - eine von Investoren weltweit anerkannte Bonitätseinstufung - mit dem zusätzlichen Mehrwert des Benchmarking.
Die Frage: Wie wird analysiert? ist damit teilweise, jedoch noch nicht abschließend beantwortet. Kommen wir nun zum Ablauf unseres Ratingverfahrens.

ABLAUF EINES RATINGVERFAHRENS

  • Benennung des Analystenteams: Sobald Standard & Poor's das Mandat erhält, wird ein Analystenteam unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Kernkompetenz des Unternehmens zusammengestellt. Dem Team steht ein Primary Analyst als Hauptansprechpartner vor, der auch die Primärverantwortung für den Ablauf des Ratingverfahrens und die künftige analytische Betreuung trägt. Das Informationsanforderungsprofil wird mit dem Unternehmen besprochen. Dem schließt sich die Auswertung der zur Verfügung gestellten Informationen an. Im Falle eines Emittenten-Ratings wird ein Treffen mit dem Management des Unternehmens (sogenanntes Management Meeting) fixiert.

  • Management Meeting: Das Unternehmen stellt sich den Analysten vor. Gegenstand dieses Gesprächs sind u.a. die Marktpräsenz und Strategie, die Produkt- und Dienstleistungsbereiche, die Finanzen und wirtschaftlichen Eckdaten, die geschäftspolitische Ausrichtung sowie die Finanzpolitik und die Investitionsvorhaben des Unternehmens. In diesem Dialog findet meist ein Austausch von Branchenkenntnissen und Trends statt, der insbesondere für das Unternehmen aus Benchmarking-Gesichtspunkten erheblichen Mehrwert beinhaltet.

  • Rating Committee: Der Analyse qualitativer und quantitativer Faktoren, die durch das Management Meeting ergänzt bzw. erst ermöglicht wird, folgt die hausinterne Vorstellung des Unternehmens. Dies geschieht vor einem Gremium von weiteren Standard & Poor's Analysten, die sich auf die relevante(n) Branche(n) spezialisiert haben. Dieses Gremium, sprich das Rating Committee, diskutiert und stimmt über die vom Primary Analyst vorgetragene Ratingempfehlung ab. Die vom Rating Committee getroffene Ratingentscheidung wird dem Kunden mitgeteilt und begründet. Sollten jedoch vom Kunden neue oder zusätzliche ratingrelevante Informationen eingebracht werden, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Appellationsmeeting einzuberufen. Die hieraus resultierende neue Entscheidung bzw. Ratingbestätigung wird dem Kunden mitgeteilt.

  • Genehmigung und Veröffentlichung: Der Kunde entscheidet, ob er sein Rating veröffentlichen möchte. Wir holen in jedem Fall seine Zustimmung ein und stimmen mit ihm die zur Veröffentlichung anstehende Analyse ab um sicherzustellen, dass keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit geraten. Dem folgen die Veröffentlichung und die Bewertung etwaiger Emissionen. Sollte sich der Kunde jedoch dafür entscheiden, sein Rating nicht zu veröffentlichen, wird dieses von uns vertraulich behandelt, vorausgesetzt es werden keine Emissionen in den US-Kapitalmarkt bzw. unter Rule 144 A begeben.

  • Überwachung und Überprüfung des Ratings: Alle Ratings werden von unseren Analysten kontinuierlich überwacht. Unabhängig davon führt Standard & Poor's grundsätzlich eine vollumfängliche Überprüfung seiner Ratings einmal im Jahr durch. Üblich in diesem Zusammenhang ist auch ein jährliches Gespräch mit dem Management, selbst wenn keine neuen Emissionen begeben werden. Dieses Prozedere ermöglicht es den Analysten, auf dem jeweiligen Stand der aktuellen Entwicklung zu bleiben und über etwaige Änderungen in den Plänen des Emittenten informiert zu werden.


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