Neue Tarifwerke
Jedes einzelne PKV-Unternehmen sieht sich einem
doppelten Wettbewerb ausgesetzt; es hat sich auf der Beitrags- und
Leistungsebene sowohl gegen die GKV als auch gegen die
Branchenkonkurrenten zu behaupten.
Erfahrungsgemäß spielen im Wettbewerb vielfach
Beitragsvergleiche eine entscheidende Rolle. Da die aufgebauten
Altersrückstellungen bei Kündigung nicht übertragen werden können und
somit ein Wechsel innerhalb der PKV nach einer Versicherungsdauer von ca.
10 Jahren in der Regel faktisch nicht mehr möglich ist, gibt es praktisch
keinen Wettbewerb um Altversicherte. Der Wettbewerb beschränkt sich somit
auf die neu zu versichernden Personen, die mit möglichst niedrigen
Beiträgen umworben werden. Dieser Trend wird durch die Gründung immer
neuer PKV-Unternehmen noch unterstützt.
Seit ca. 10 Jahren hat der Markt der
Krankenversicherer ein neues Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit
geschaffen – der Kompakttarif. Unter Kompakttarif versteht man die
Kombination aus ambulanten, zahnärztlichen und stationären
Tarifbausteinen in einem Tarifwerk. D.h. einzelne Bausteine, wie es in der
Krankenversicherung üblich ist, können nicht individuell ausgesucht bzw.
zum späteren Zeitpunkt ausgetauscht werden, sondern nur die gesamte
Tarifkonstellation als solches. Dieser fehlende Gestaltungsfreiraum
schränkt den Versicherten zwar in seiner Tarifwahl ein, ist aber
ansonsten nicht bedenklich. Problematisch ist die Tatsache, dass wir es
hier mit neuen Tarifen zu tun haben, die neu kalkuliert worden sind und
nicht das reale Preis/Leistungsverhältnis aufzeigen. Wir sprechen hier
also nicht von dem Dilemma von Kompakttarifen an sich, sondern der der
neuen Tarife. In den meisten Fällen ist dies jedoch gleichzusetzen.
Hintergrund der Entwicklung neuer Tarife
Die erste Frage mit der wir uns befassen sollten
ist, warum Versicherer neue Tarife entwickeln und vermarkten. Denn das
gesamte Leistungsspektrum wird von jeder Gesellschaft mit den klassischen
Tarifen bereits abgedeckt. Dazu gehören:
- Mehrbett- bis Einbettzimmer
- verschiedenste Stufen der Selbstbeteiligung
- unterschiedlichste Prozentsätze bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
Es besteht demnach keine Notwendigkeit, neue
Tarife zu entwickeln. Fragt man Versicherungsgesellschaften, die solche
Tarife neu vermarktet haben, so entwickeln sie in Ihrer Argumentation
zunehmend an Kreativität. Man spricht von neuen Produkten, die neue
Leistungskriterien beinhalteten oder neue Zielgruppen, die angesprochen
werden. Vermutlich spielt das eine oder andere Argument auch eine winzige
Rolle. Letztendlich jedoch sind die neuen Tarife nur da, um die alten
abzulösen, dessen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund hoher Beiträge schon
längst nicht mehr gegeben sind.
Vergleicht man den Markt von klassischen Tarifen
so sieht man, dass der Markt sehr unterschiedliche Preise für nahezu ein
und dieselbe Leistung anbietet. Die Gesellschaften, die im unterem Drittel
zu finden sind - selbst die aus dem Mittelfeld - mussten reagieren. Sie
entwickelten neue Tarife oder öffneten Tarife, die bislang nur
eingeschränkt genutzt werden konnten ( z.B. Ärzte oder Apothekertarife).
Erfahrungsgemäß halten sich die neuen Tarife
ca. 3 bis 5 Jahre unter dem Niveau des Marktdurchschnittes. Sie steigen
aber in kürzester Zeit schon so stark an, dass sie den
Durchschnittsbeitrag nicht nur erreichen sondern überschreiten und sich
nach nur wenigen Jahren im unteren Drittel des Marktes platzieren. Um dann
wieder konkurrenzfähig zu sein entwickeln sie wieder neue Tarife und das
Spiel beginnt von vorn.
Ursachen der günstigen Beiträge
Um im nächsten Schritt die Gründe dafür zu
finden, warum diese Tarife anfänglich sehr günstig sind, benötigen wir
Informationen aus den mathematischen Abteilungen der Krankenversicherer.
Im vorweg muss geklärt werden, wie die Tarife kalkuliert werden und wie
der Versicherer das für eine günstige Berechnung der Prämie nutzen
kann. Im nächsten Schritt sind die Schadensquoten also die Ausgabenseiten
in den ersten Jahren zu überprüfen. Welche Besonderheiten hat der
Verlauf in den ersten Monaten und Jahren. Danach werden Einflusskomponenten der temporären Subventionierung dieser Tarife
erörtert.
1. Kalkulation
Die Kalkulation der Tarife basiert aus einer
Vielzahl von Einzelfaktoren. Vereinfacht dargestellt setzt sich der zu
zahlende Beitrag aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Risikoanteil: für die Tarifkalkulation wird eine risikogerechte Prämie ermittelt,
die sich aus den aus der Vergangenheit beobachteten Kopfschäden ergibt.
Es bildet sich demnach das Äquivalent für das übernommene
Krankheitsrisiko in allen Altersgruppen.
Altersdeckungsrückstellungen: Die Krankheitskosten steigen mit zunehmendem Alter. Da die private mit
einem konstanten Beitrag arbeitet, ist die Nettoprämie in der
Anfangszeit der Versicherungsdauer höher als die jeweilige
altersabhängige Risikoprämie. Es werden zu diesem Zeitpunkt
Sparanteile die sogenannten Altersdeckungsrückstellungen gebildet.
Ergänzt werden die angesammelten Gelder mit den Zuführungen zur
Altersrückstellungen, den Zinsen der Sparanteile und der rechnungsmäßigen Altersrückstellung durch Tod und Storno. Zum
späterem Zeitpunkt werden diese Rückstellungen im Alter sukzessive
minimiert, so dass eine altersbedingte Erhöhung der Beiträge nicht
stattfindet.
Die neuen Tarife wurden, um die
Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, oft mit den Kopfschäden kalkuliert,
die aus jungen und gesunden Beständen stammen. Das kontrollierende Organ
ist der selbst bestimmte Treuhänder, der diese Kalkulation prüft.
Grundlage können jedenfalls nicht die Kopfschäden der Alttarife sein, da
sich diese Beiträge dann kaum unterscheiden würden. Junge Versicherer
können ja auch keine genauen Kalkulationen erstellen, da sie auch keine
Erfahrungswerte aus alten Tarifen haben.
Die Konsequenzen dieser Kalkulation zeigt die folgende Grafik.
Die graue Linie zeigt die kalkulierten
Kopfschäden, die blaue die tatsächlichen. Diese Kalkulation wirkt sich
zweifach für eine günstige Prämie aus. Einerseits wird durch einen
falschen Kopfschadenverlauf eine günstigere Risikoprämie berechnet,
anderseits wirken sich die in der Zukunft angeblich weniger benötigten
Rückstellung in einer niedrigeren Altersrückstellung aus, die zu bilden
ist. Während sich die für die Risikoprämie ungenügend kalkulierten
Beiträge schon nach kurzer Zeit bemerkbar machen, haben die fehlenden
Altersrückstellungen erst im Alter Beitragsanpassungen zur Folge. Denn
die Altersrückstellungen für das spätere und damit kostenintensivere
Rentenalter wurden nicht im ausreichenden Maße zurückgestellt. Im
höheren Alter sind überproportionale Anpassungen vorprogrammiert. Diese
vorsätzliche Falschkalkulation kann als "moralisch bedenklich"
eingeordnet werden, zumal die Versicherten im Alter die Konsequenzen
tragen müssen. Der Gesetzgeber lässt aber hier den Krankenversicherern
einen großen Freiraum.
2. Entwicklung der Schadenquote
Die Entwicklung der Schadenquote ist maßgebend
für den Beitragsverlauf in den ersten Jahren. Aus diesem Grund ist es
sinnvoll, einen typischen Verlauf einer Gruppe zum gleichem Zeitpunkt
eingetretener Versicherten näher zu betrachten:
Der Schadenverlauf
zeigt eine Besonderheit auf. Die Schadenquote springt förmlich nach ca.
18 Monaten auf ein neues aber dann konstantes Niveau. Der Versicherte hat
demnach in den ersten 1 ½ Jahren eine deutlich niedrigere Schadenquote.
Die mathematische Abteilung begründet dies folgendermaßen: Zum einen
sind laut Antragsannahmepolitik nur die Gruppen versicherbar, die sich
nicht in einer laufenden Behandlung befinden. D.h. frisch eingetretene
Personen haben ihre Behandlungen bereits vorher abgeschlossen und werden
statistisch gesehen erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine
Behandlung aufnehmen. Zum anderen sind die Leistungen durch die
allgemeinen und besonderen Wartezeiten in den ersten 8 Monaten
eingeschränkt. Manche Versicherer haben zudem Höchstsätze bei
Zahnersatz in den ersten Jahren.
Aus diesem Tatbestand heraus kann der Versicherer
mit einem neuen Tarif in den ersten 18 bis 36 Monate von einer niedrigen
Schadenquote ausgehen, die sich aber schon nach wenigen Jahren auf ein
Durchschnittsniveau anpasst. Dieser Wettbewerbsvorteil ist zeitlich
begrenzt und verzehrt damit das reale Preis/Leistungsverhältnis für
denjenigen, der auf Lebenszeit privat versichert bleiben möchte.
3. Subventionen
Ein weiterer Aspekt für eine kurzfristige
Beitragsentlastung ist die Subvention dieser neuen Tarife aus anderen
Quellen. Einerseits kann diese Quelle aus dem Neugeschäft resultieren.
D.h. durch starke prozentuale Steigerungsraten aus den ersten Jahren kann
durch die 18-monatige Verspätung der Schadensquote der Bestand mit dem
Neugeschäft subventioniert werden.
Andererseits können die neuen Tarife mit
Überschüssen aus den Alttarifen für die ersten Jahre unterstützt
werden. Eine solche Umverteilung wird aus Limitierungstöpfen des
Bestandes finanziert.
Addiert man nun die drei genannten Tatbestände
der neuen Tarife zusammen, so ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit damit
zu rechnen, dass die Beiträge dieser Tarife im 3. bis 5. Jahr das Niveau
des Marktschnittes erreichen, selten ist ein Tarif in der Lage bis zu 7
Jahre stabil zu bleiben. Zusammenfassend gibt es eine Vielzahl von
Möglichkeiten den Beitrag so zu kalkulieren, dass zu Beginn der
Einführung die Tarife konkurrenzlos günstig sind. Leider ist die
Falschkalkulation den Versicherern nicht nachzuweisen, da diese genannten
Berechnungsgrundlagen nicht offengelegt werden müssen. Wir können aus
diesem Grund nur von der These ausgehen, dass die Versicherer die Prämie
nicht ordnungsgemäß berechnet haben. Die Beweisführung kann deshalb
erst nach 3 bis 5 Jahren und im Rentenalter anhand der Beitragsanpassungen
erfolgen.