Gesundheitsprüfung
Der Versicherer ist befugt vor
Vertragsabschluß im Rahmen der medizinischen Risikoprüfung Anträge
abzulehnen oder mit einem entsprechenden Mehrbetrag (Risikozuschlag) zu
versehen. Um das medizinische Risiko des Einzelnen zu beurteilen werden in
den Anträgen Fragen zur Gesundheit gestellt. Die Beantwortung der Fragen
erfolgt schriftlich auf dem Antragsformular. Ein Arztbesuch zwecks
Einschätzung des Risikos ist im Normalfall nicht notwendig.
Die Gesundheitsfragen dienen zur Prüfung
des objektiven Risikos. Sie können bei den verschiedenen PKV-Versicherern
im Detail voneinander abweichen; allen Anträgen gemein sind jedoch Fragen
zu stationären und ambulanten Behandlungen.
Der Antragsteller hat gemäß § 16.1 VVG
bei Schließung des Vertrages - also bis zur Aushändigung der Police - alle
ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr (z. B. des
Krankheitsrisikos) erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich
sind im Zweifel alle Umstände, nach denen der Versicherer im Antrag ausdrücklich
schriftlich fragt.
Demnach steht es nicht im Ermessen des VN,
welche Krankheiten oder Beschwerden er dem VR anzuzeigen hat. Der VN hat die
Fragen im Antrag so umfassend zu beantworten, dass sich der VR über den
Gesundheitszustand der zu versichernden Personen ein eindeutiges Bild machen
kann. Dazu gehören auch aufgetretene Beschwerden, die noch nicht ärztlich
behandelt worden sind.
Häufige Fragen zur Gesundheitsprüfung