Private Krankenversicherung
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Gesundheitsprüfung

Der Versicherer ist befugt vor Vertragsabschluß im Rahmen der medizinischen Risikoprüfung Anträge abzulehnen oder mit einem entsprechenden Mehrbetrag (Risikozuschlag) zu versehen. Um das medizinische Risiko des Einzelnen zu beurteilen werden in den Anträgen Fragen zur Gesundheit gestellt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich auf dem Antragsformular. Ein Arztbesuch zwecks Einschätzung des Risikos ist im Normalfall nicht notwendig.

Die Gesundheitsfragen dienen zur Prüfung des objektiven Risikos. Sie können bei den verschiedenen PKV-Versicherern im Detail voneinander abweichen; allen Anträgen gemein sind jedoch Fragen zu stationären und ambulanten Behandlungen.

Der Antragsteller hat gemäß § 16.1 VVG bei Schließung des Vertrages - also bis zur Aushändigung der Police - alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr (z. B. des Krankheitsrisikos) erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind im Zweifel alle Umstände, nach denen der Versicherer im Antrag ausdrücklich schriftlich fragt.

Demnach steht es nicht im Ermessen des VN, welche Krankheiten oder Beschwerden er dem VR anzuzeigen hat. Der VN hat die Fragen im Antrag so umfassend zu beantworten, dass sich der VR über den Gesundheitszustand der zu versichernden Personen ein eindeutiges Bild machen kann. Dazu gehören auch aufgetretene Beschwerden, die noch nicht ärztlich behandelt worden sind.

Häufige Fragen zur Gesundheitsprüfung


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